§ 1 Vertragsschluss
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit der Firma CTC Media GmbH abgeschlossenen Web- und Printdesign Verträge mit Unternehmern. Abweichenden Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote der Firma CTC Media GmbH in Prospekten, Anzeigen und ähnlichen Medien sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
2. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
§ 2 Leistungsumfang
1. Die Firma CTC Media GmbH bietet folgende Leistungen an:
– Webdesign: Erstellung, Anpassung und Pflege von Webseiten
– Printdesign: Erstellung von Printmedien und Drucksachen
– Sonstige Grafikdienstleistungen, Logoentwicklung
– Produktion digitaler Datenträger (CD-ROM/DVD etc.)
2. Die Firma CTC Media GmbH erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten der Firma CTC Media GmbH, wenn dies vereinbart ist.
3. Die Speicherung der Website auf einem eigenen oder fremden Server, die dauernde Pflege der Website sowie die Beschaffung einer Internet-Domain und eines Zugangs zum Internet sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
4. Sollten im Folgenden Änderungs- und Erweiterungswünsche gewünscht oder notwendig werden, sind diese von den Parteien ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren (Auftragserweiterung). Die CTC Media GmbH kann dem Kunden den hierfür erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit der Kunde schriftlich darauf hingewiesen wurde.
5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
I. Die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
II. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
III. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
IV. Prüfpflichten bei Linksetzung;
V. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
VI. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
VII. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleinig der Kunde verantwortlich.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
2. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
3. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistunge.
4. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz rechnen.
5. Die Firma CTC Media GmbH ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Ist für die Erbringung der Leistung der Firma CTC Media GmbH die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie der Firma CTC Media GmbH nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
3. Soweit die Firma CTC Media GmbH ihre vertraglichen Leistungen infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für den Kunden keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
4. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
1. Der Kunde ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet sobald die Firma CTC Media GmbH die Abnahmebereitschaft mitteilt.
2. Die Leistungen der Firma CTC Media GmbH gelten als abgenommen, wenn diese die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder die Firma CTC Media GmbH damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von der Firma CTC Media GmbH erbrachten Leistungen beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
1. Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
2. Soweit die Firma CTC Media GmbH dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit die Firma CTC Media GmbH keine Korrekturaufforderung erhält.
3. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
Wenn die Firma CTC Media GmbH dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
4. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen der CTC Media GmbH wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde die Firma CTC Media GmbH unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
5. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.