AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CTC Media GmbH – Agentur für Print- und Digitalmedien
§ 1 Vertragsschluss
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit der Firma CTC Media GmbH abgeschlossenen Web- und Printdesign Verträge mit Unternehmern. Abweichenden Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote der Firma CTC Media GmbH in Prospekten, Anzeigen und ähnlichen Medien sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. - Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
§ 2 Leistungsumfang
- Die Firma CTC Media GmbH bietet folgende Leistungen an:
– Webdesign: Erstellung, Anpassung und Pflege von Webseiten
– Printdesign: Erstellung von Printmedien und Drucksachen
– Sonstige Grafikdienstleistungen, Logoentwicklung
– Produktion digitaler Datenträger - Die Firma CTC Media GmbH erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten der Firma CTC Media GmbH, wenn dies vereinbart ist.
- Die Speicherung der Website auf einem eigenen oder fremden Server, die dauernde Pflege der Website sowie die Beschaffung einer Internet-Domain und eines Zugangs zum Internet sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
- Sollten im Folgenden Änderungs- und Erweiterungswünsche gewünscht oder notwendig werden, sind diese von den Parteien ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren (Auftragserweiterung). Die CTC Media GmbH kann dem Kunden den hierfür erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit der Kunde schriftlich darauf hingewiesen wurde.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
I. Die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG sowie DSGVO
II. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
III. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
IV. Prüfpflichten bei Linksetzung;
V. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
VI. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
VII. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleinig der Kunde verantwortlich.
§ 3 Preise und Zahlung
- Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
- Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
- Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistunge. - Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz rechnen.
- Die Firma CTC Media GmbH ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
- Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- Ist für die Erbringung der Leistung der Firma CTC Media GmbH die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie der Firma CTC Media GmbH nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. - Soweit die Firma CTC Media GmbH ihre vertraglichen Leistungen infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für den Kunden keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
4. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
Alle Leistungen der Firma CTC Media GmbH sind vom Kunden unverzüglich zu überprüfen und grundsätzlich binnen vierzehn Tagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als genehmigt.
Vom Kunden innerhalb der Frist von 14 Tagen schriftlich gerügte Mängel werden von der CTC Media GmbH behoben. Damit verlängert sich die Frist nach Behebung der Mängel um weitere vierzehn Tage. Später gerügte Mängel werden auf Kosten des Kunden beseitigt.Im Falle eines Onlinegangs gilt die Website als abgenommen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
- Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
- Soweit die Firma CTC Media GmbH dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer Frist von 14 Tagen für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit die Firma CTC Media GmbH keine Korrekturaufforderung erhält.
- Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
Wenn die Firma CTC Media GmbH dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung. - Soweit Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen der CTC Media GmbH wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde die Firma CTC Media GmbH unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters hiervon unterrichten.
- Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich
§ 7 Vorzeitige Auflösung
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1.0 Die Firma CTC Media ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1.1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
1.2. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
1.3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Firma CTC Media weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
§ 8 Nutzungsrechte
- Die Firma CTC Media GmbH räumt dem Kunden ein mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt die Firma CTC Media GmbH Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen der Firma CTC Media GmbH.
- Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, der Firma CTC Media GmbH über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
- Die Firma CTC Media GmbH geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
- Die Firma CTC Media GmbH nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die die CTC Media GmbH keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Die Firma CTC Media GmbH wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
Die Firma CTC Media GmbH kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
- Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird die Firma CTC Media GmbH vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde der Firma CTC Media GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
6. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma CTC Media GmbH über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer, der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder die Firma CTC Media GmbH dabei zu unterstützen.
§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
- Der Kunde räumt der Firma CTC Media GmbH das Recht ein, sein Logo auf der Webseite der Firma CTC Media GmbH als Referenzkunde einzubinden und über Link die Verbindung zur Webseite des Kunden herzustellen. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert freigeben. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
- Die Firma CTC Media GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 10 Gewährleistung
- Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von der Firma CTC Media GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden ausgebessert oder ausgetauscht. Die Firma CTC Media GmbH behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten.
- Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. - Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
- Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne Weiteres auffallen, muss der Kunde gegenüber der CTC Media GmbH binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei der CTC Media GmbH innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen schriftlich gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
§ 11 Haftung
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Firma CTC Media GmbH.
Für leichte Fahrlässigkeit haften die Firma CTC Media GmbH und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
§ 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
Die Firma CTC Media GmbH speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
§ 14 Kündigung
- Die Laufzeit von Pflegeverträgen beträgt jeweils 12 Monate ab Auftragserteilung. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Firma CTC Media GmbH ist insbesondere dann zur Kündigung berechtigt, wenn
– der Kunde gegen seine ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen verstößt,
– der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist. - Die Kündigung bedarf zu deren Wirksamkeit der Schriftform.
§ 15 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
6Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für beide Teile ist Gelnhausen:
Amtsgericht Gelnhausen
Philipp-Reis-Straße 9
63571 Gelnhausen