§ 8 Nutzungsrechte
- Die Firma CTC Media GmbH räumt dem Kunden ein mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt die Firma CTC Media GmbH Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen der Firma CTC Media GmbH.
- Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, der Firma CTC Media GmbH über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
- Die Firma CTC Media GmbH geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
- Die Firma CTC Media GmbH nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die die CTC Media GmbH keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Die Firma CTC Media GmbH wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
Die Firma CTC Media GmbH kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
- Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird die Firma CTC Media GmbH vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde der Firma CTC Media GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
6. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma CTC Media GmbH über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer, der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder die Firma CTC Media GmbH dabei zu unterstützen.
§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
- Der Kunde räumt der Firma CTC Media GmbH das Recht ein, sein Logo auf der Webseite der Firma CTC Media GmbH als Referenzkunde einzubinden und über Link die Verbindung zur Webseite des Kunden herzustellen. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert freigeben. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
- Die Firma CTC Media GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 10 Gewährleistung
- Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von der Firma CTC Media GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden ausgebessert oder ausgetauscht. Die Firma CTC Media GmbH behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten.
- Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
- Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
- Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne Weiteres auffallen, muss der Kunde gegenüber der CTC Media GmbH binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei der CTC Media GmbH innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen schriftlich gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
§ 11 Haftung
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Firma CTC Media GmbH.
Für leichte Fahrlässigkeit haften die Firma CTC Media GmbH und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
§ 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
Die Firma CTC Media GmbH speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
§ 14 Kündigung
- Die Laufzeit von Pflegeverträgen beträgt jeweils 12 Monate ab Auftragserteilung. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Firma CTC Media GmbH ist insbesondere dann zur Kündigung berechtigt, wenn
– der Kunde gegen seine ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen verstößt,
– der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist.
- Die Kündigung bedarf zu deren Wirksamkeit der Schriftform.
§ 15 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
6Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für beide Teile ist Gelnhausen:
Amtsgericht Gelnhausen
Philipp-Reis-Straße 9
63571 Gelnhausen